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Die Rechtsanwaltsanzlei Gröning & Krause besteht seit 1989. In den
ersten Jahren haben wir sie als Allgemeinkanzlei geführt. Auch heute noch möchten wir unseren Mandanten in ihren Belangen zur Seite stehen unabhängig davon, welches Rechtsgebiet betroffen ist. Das geht aber nicht.
Spezialisierung ist notwendig, um qualifizierte Arbeit engagiert zu leisten. Deshalb hat sich Rechtsanwalt Gröning besonders dem Arbeitsrecht verschrieben und Rechtsanwalt Dr. Krause dem Familienrecht. Wir sind
beide Fachanwälte auf unserem Gebiet. An uns können Sie sich aber auch darüber hinaus mit ihren Anliegen wenden. Wir helfen Ihnen gern selber weiter oder sind Ihnen bei der Suche nach kompetentem Rat behilflich, so
wir ihn Ihnen nicht bieten können.
Schwerpunkt Arbeitsrecht:
- Durchführung von Kündigungsschutzklagen, Überprüfung von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen einschließlich Abmahnungen,
Überprüfung von Leistungsbeurteilungen, Abfindungsregelungen, Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht, Personalvertretungsrecht,
Mitbestimmungsrecht, Aufhebungsvereinbarungen, Frauenarbeitsschutz, Schwerbehindertenschutz, Betriebliche Altersversorgung
Schwerpunkt Familienrecht:
- Ehesachen, Regelung der elterlichen Sorge, Regelung des Umgangsrechts, Verfahren über die Herausgabe des Kindes, Streitigkeiten betreffend
Kindesunterhalt, Streitigkeiten betreffend Ehegattenunterhalt, Verfahren betreffend Versorgungsausgleich, Verfahren über die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat, Ansprüche im Rahmen
und nach der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Streitigkeiten über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht sowie weitere familienrechtliche Fragen.
Schwerpunkt Erbrecht:
- Erbvertrag, Erbschaftssteuer, Testament, Pflichtteil, Erbscheinsverfahren, Erbauseinandersetzungen, Testamentsvollstreckung,
Vorsorgende Testamentsgestaltung, Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche, Realisierung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Übernahme von Testamentsvollstreckungen und der Nachlaßverwaltung,
Erstellung weiterer vorsorgender Verfügungen, Patiententestament, Altersvorsorgevollmacht und Betreuungsverfügungen, Behindertentestament
Schwerpunkt privates Baurecht:
- Sicherung bauvertraglicher Ansprüche durch selbständiges Beweisverfahren, Bauhandwerkersicherung, einstweilige Verfügung und Arrest in
Bausachen, Klagen auf Mangelbeseitigung (Nachbesserung), Gewährleistungsklagen des Bauherrn nach BGB bzw. VOB/B, Werklohnklagen des Bauunternehmers/Handwerkers, Architektenrecht insbesondere Honorarklagen
(HOAI), Nachbarklagen
Gerichtszuständigkeiten:
- Kanzlei Waldshut: Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Landgericht Waldshut-Tiengen, Oberlandesgericht Karlsruhe
- Kanzlei Wurmlingen: Amtsgericht Tuttlingen, Landgericht Rottweil, Oberlandesgericht Stuttgart
Selbstverständlich ist die o.a. Auflistung kein
Ausschließlichkeitskatalog, sondern nur ein Hinweis auf die vielfältigen Betätigungsfelder der Kanzlei.
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